Glatteisunfall : was muss zahlen ?

Das Winterwetter lässt nicht nur die Streudienste verzweifeln, auch Hausbesitzer kämpfen mit den Folgen. Schließlich sind sie dafür verantwortlich, dass vor ihrem Haus die Gehwege von Glatteis und Schnee befreit werden. Doch wer haftet, wenn ein Passant trotzdem fällt? Um das zu klären, ist erst einmal die Ursache wichtig. Hat der Hausbesitzer wissentlich auf die Räumung verzichtet, kann er haftbar gemacht werden. Keine Versicherung trägt die Kosten. Hat der Eigentümer den Weg nicht genügend gestreut, kommt die sogenannte Gebäudehaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Diese Versicherung benötigt aber nur ein Hausbesitzer, der nicht in seinem Haus wohnt. Tut er dies doch, genügt ihm eine private Haftpflichtversicherung. Wichtig ist: Beide Versicherungen zahlen nur, wenn keine Absicht nachgewiesen werden kann. Wer seine Räumpflicht …

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