1822direkt: Neue Funktion „Geräteerkennung“ klappt: Das Gerät muss jedoch auch weiterhin sehr oft neu „angelernt werden“: Fehler gefunden: Cookies nicht beim Beenden des Broswers löschen
Wozu eine Geräteerkennung im Online-Banking? Mit Einführung der Geräteerkennung ändert sich der Anmeldevorgang zum Online-Banking. Die Anmeldung wird um die Erkennung Ihres genutzten Endgeräts bzw. Browsers erweitert. Es handelt sich um eine so genannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ bestehend aus den Faktoren 1 – Wissen (Zugangsdaten) und 2 – Besitz (Gerät). Wird erstmals mit einem unbekannten Gerät (Desktop-PC, Notebook, Tablet, Smartphone) auf das Online-Banking zugegriffen, ist zusätzlich zur Eingabe von „Online-Kennung und Online-PIN“ (Faktor 1 – Wissen) eine Freigabe mittels TAN-Verfahren (Faktor 2 – Gerät) erforderlich. Dieses Verfahren kennen Sie bereits, wenn Sie ein Zahlungsverkehrskonto (Girokonto) bei uns haben. Schon jetzt müssen Sie sich mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking mit Ihrem TAN-Verfahren (1822TAN+ oder QRTAN+) legitimieren. Anschließend besteht die Möglichkeit, …