Urteil zu: Streupflicht Gehweg Glatteis Haftung, welche Versicherungen helfen ?

Beweislast bei Glatteisunfällen auf Gehwegen  Urteil zu: Streupflicht Gehweg Glatteis Haftung Das Oberlandesgericht Celle setzte sich ausführlich mit der Beweis- und Darlegungslast bei Glatteisunfällen auf Gehwegen auseinander. Bei derartigen Fällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht hätten vermieden werden können. Notwendig und ausreichend ist es, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen nachgewiesen wird. Der Verletzte hat daher das Vorliegen einer die Streupflicht begründenden Wetter- und Straßenlage zu beweisen. Der Streupflichtige ist demgegenüber für das Vorliegen einer von ihm behaupteten Ausnahmesituation beweispflichtig, die das Streuen unzumutbar machte. Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht, bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege mit Streugut abzustumpfen, entfällt ausnahmsweise dann, wenn dies zwecklos ist, da sich alsbald wieder …

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