Die SEPA-Lastschrift (engl.: SEPA Direct Debit; SDD) ist ein europaweit nutzbares Zahlungsverkehrsinstrument zur Begleichung von Zahlungen via Lastschrift. Mit dem Standard ist das bisher national begrenzte Lastschriftverfahren auch grenzüberschreitend verfügbar. Entwickelt wurde das SEPA-Lastschriftverfahren vom European Payments Council (EPC). Die Einführung in Deutschland erfolgte im November 2009. „SEPA“ steht dabei für „Single Euro Payments Area“ (= Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).
Unterschieden werden die folgenden 2 Varianten:
1. SEPA-Basis-Lastschrift (engl.: SEPA Core Direct Debit; SDD Core)
Hierbei handelt es sich um das grenzüberschreitende Lastschriftverfahren im allgemeinen Kundengeschäft. Es kann sowohl von Privat- als auch Firmenkunden genutzt werden. Im Regelwerk der EPC ist zu den Ausführungsfristen Folgendes festgelegt:
a) Erst- und Einmalige Lastschriften
Der Lastschriftauftrag ist von der Kreditorbank in der Weise an die Debitorbank (Zahlstelle) zu senden, dass diese den Einzugsauftrag spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum erhält (frühestens 14 Kalendertage vorher).
b) Folgende sowie regelmäßige Lastschriften
Der Lastschriftauftrag ist von der Kreditorbank in der Weise an die Debitorbank zu senden, dass diese den Einzugsauftrag spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum erhält (frühestens 14 Kalendertage vorher).
Die Zahlung an den Begünstigten hat spätestens 5 Bankarbeitstage nach dem Einzugsdatum zu erfolgen.
Nicht autorisierte SEPA-Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten ab Einzugsdatum bei der Bank widerrufen werden. Sonstige Einsprüche gegen eine SEPA-Lastschrift haben innerhalb von 8 Wochen ab Einzugsdatum gegenüber der Bank zu erfolgen.