Impressumspflicht im Internet
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html Impressumspflicht im Internet – Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 5 TMG (Telemediengesetz) (früher § 6 TDG und § 10 MDStV von Rechtsanwalt Marcus Beckmann – BECKMANN UND NORDA Rechtsanwälte Am 01.03.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Dieser Beitrag wird in Kürze überarbeitet und an die Änderungen angepasst. Inhaltlich haben sich keine wesentlichen Änderungen ergben. Der Gesetzgeber hat aufgrund einer verunglückten Gesetzesformulierung allerdings wieder einmal neue Auslegungsschwierigkeiten geschaffen. I. Einleitung Die seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende Rechtsverstöße lassen sich sehr …