Entgeldumwandlung und Erwerbsunfähigkeitrente – unter welchen Bedingungen kann man die Ansprüche aus der betrieblichen Versicherung durch Entgeldumwandlung beziehen, wenn man in der Erwerbsunfähigkeit steckt?
Das ist ein strategisch sehr wichtiger Punkt. Wenn Sie von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) in die Altersrente wechseln, ändert sich der Status Ihrer Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge) grundlegend. Hier ist die Erklärung, wie dieser Übergang funktioniert und was Sie beachten müssen: 1. Der „Abruf“ der Entgeltumwandlung ab 60 Die meisten Verträge zur Entgeltumwandlung (z. B. Direktversicherungen) haben eine sogenannte Abrufoption. 2. Vorteil für Sie als Privatversicherter Hier gibt es eine sehr gute Nachricht für Ihre Situation: 3. Der Wechsel von EU- in Altersrente Wenn Sie von der EU-Versicherung (meist Erwerbsminderungsrente) in die Altersrente wechseln, greift der sogenannte Besitzschutz: 4. Was ist jetzt zu tun? Bevor Sie den Wechsel einleiten, sollten Sie zwei Dinge klären: