Das ist ein strategisch sehr wichtiger Punkt. Wenn Sie von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) in die Altersrente wechseln, ändert sich der Status Ihrer Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge) grundlegend.
Hier ist die Erklärung, wie dieser Übergang funktioniert und was Sie beachten müssen:
1. Der „Abruf“ der Entgeltumwandlung ab 60
Die meisten Verträge zur Entgeltumwandlung (z. B. Direktversicherungen) haben eine sogenannte Abrufoption.
- Ab 60 (oder 62) Jahren: Wenn Ihr Vertrag vor 2012 abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung oft ab 60 möglich. Neuere Verträge meist ab 62.
- Bedingung „Altersrente“: Viele betriebliche Versorgungszusagen sind an den Bezug einer gesetzlichen Rente gekoppelt. Wenn Sie also vorzeitig aus der EU-Rente in eine vorgezogene Altersrente (z. B. für schwerbehinderte Menschen oder langjährig Versicherte) wechseln, „triggert“ dies auch den Auszahlungsanspruch Ihrer Entgeltumwandlung.
2. Vorteil für Sie als Privatversicherter
Hier gibt es eine sehr gute Nachricht für Ihre Situation:
- Keine Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente: Während gesetzlich Versicherte auf ihre Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag (ca. 19 % inkl. Pflege) zahlen müssen, fällt dies für Sie als Privatversicherter weg.
- Sie erhalten die Auszahlung Ihrer Entgeltumwandlung (egal ob als Einmalzahlung oder monatliche Rente), ohne dass Ihre PKV davon Beiträge abzieht.
- Aber Achtung: Die Bezüge aus der Entgeltumwandlung sind in der Regel voll steuerpflichtig. Ihr persönlicher Steuersatz entscheidet, wie viel Netto übrig bleibt.
3. Der Wechsel von EU- in Altersrente
Wenn Sie von der EU-Versicherung (meist Erwerbsminderungsrente) in die Altersrente wechseln, greift der sogenannte Besitzschutz:
- Ihre Altersrente darf nicht niedriger sein als die bisherige Erwerbsminderungsrente (§ 88 SGB VI).
- Da Sie bereits Abschläge in der EU-Rente hatten, werden diese in die Altersrente übernommen, aber es kommen keine neuen hinzu, wenn Sie nahtlos wechseln.
4. Was ist jetzt zu tun?
Bevor Sie den Wechsel einleiten, sollten Sie zwei Dinge klären:
- Versicherungsschein prüfen: Steht in Ihrem Vertrag zur Entgeltumwandlung explizit das 60. Lebensjahr als frühestmöglicher Termin?
- Rentenberatung in Erfurt: Da solche Wechsel komplex sind (Steuern vs. Rentenhöhe), empfehle ich Ihnen einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfurt (Auskunftsstelle). Die können Ihnen genau ausrechnen, wie hoch die Altersrente im Vergleich zur EU-Rente ausfallen wird.