Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze
Zu diesem Thema gibt es im Netz viele Artikel und viele Beispielberechnungen. Die meisten erklären das Problem zwar, trotzdem kommen die Konsequenzen nicht so richig rüber.
Die Hauptaussage lautet:
Der Betrag über der Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro wird an die Rente mit 40 Prozent angerechnet.
Was bedeutet das also konkret?
Keine Überschreitung der Grenze
„Rentner X. bezieht 2000 Euro monatliche Rente und verdient im Jahr 6300 Euro dazu.“
Das hat keine Folgen für seine monatlichen Rentenbezüge.
Die Information, wieviel Rente er bezieht, ist unerheblich.
Überschreitung der Grenze
Verdient Rentner X. aber 7.200 Euro hinzu, dann gilt: 40 Prozent des Betrags, der die Freigrenze von 6300 Euro überschreitet, wird mit seiner Monatsrente verrechnet.
Also: 7.200 Euro – 6300 Euro = 900 Euro. Davon werden 40 Prozent = 360 Euro mit seinen Monatsrenten verrechnet, die Rente sinkt also monatlich um 30 Euro.
Hier werden diese Information in einer Tabelle dargestellt:
Hinzverdienst unschädlich | 6.300 € |
Hinzuverdienst Ist | 7.200 € |
Hinzuverdienst Überschreitung um | 900 € |
40 Prozent der Überschreitung | 360 € |
Minderung der monatlichen Rente im Folgejahr um | 30 € |
Wenn man die letzte Zeile (30 €) mal 12 multipliziert, kommt man wieder auf die 360 Euro.
Das Ergebnis anders ausgedrückt:
- Der Rentner X hat seine Hinzuverdienstmöglichkeit um 900 Euro überschritten.
- Dafür muss er 360 Euro „bezahlen„, indem seine Rente im folgenden Jahr gekürzt wird.
- Die monatliche Kürzung errechnet man, indem man die 40% der Überschreitung durch 12 teilt.
- Jeden Monat werden also von der Rente 30 € abgezogen.
Von jedem verdienten Euro über die Hinzuverdienstgrenze hinaus bleiben also nur 60 Cent übrig.
Hier ist eine Tabelle, die es veranschaulicht.
Hinzuverdienst | Überschreitung im Vorjahr um |
40 % der Überschreitung im Vorjahr | Monatliche Rentenkürzung im Folgejahr | Summe Rentenkürzung im Folgejahr |
6.300 € | 0 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
6.400 € | 100 € | 40,00 € | 3,33 € | 40,00 € |
6.500 € | 200 € | 80,00 € | 6,67 € | 80,00 € |
6.600 € | 300 € | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € |
6.700 € | 400 € | 160,00 € | 13,33 € | 160,00 € |
6.800 € | 500 € | 200,00 € | 16,67 € | 200,00 € |
6.900 € | 600 € | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € |
7.000 € | 700 € | 280,00 € | 23,33 € | 280,00 € |
7.100 € | 800 € | 320,00 € | 26,67 € | 320,00 € |
7.200 € | 900 € | 360,00 € | 30,00 € | 360,00 € |
7.300 € | 1.000 € | 400,00 € | 33,33 € | 400,00 € |
7.400 € | 1.100 € | 440,00 € | 36,67 € | 440,00 € |
7.500 € | 1.200 € | 480,00 € | 40,00 € | 480,00 € |
7.600 € | 1.300 € | 520,00 € | 43,33 € | 520,00 € |
7.700 € | 1.400 € | 560,00 € | 46,67 € | 560,00 € |
7.800 € | 1.500 € | 600,00 € | 50,00 € | 600,00 € |
7.900 € | 1.600 € | 640,00 € | 53,33 € | 640,00 € |
8.000 € | 1.700 € | 680,00 € | 56,67 € | 680,00 € |
8.100 € | 1.800 € | 720,00 € | 60,00 € | 720,00 € |
8.200 € | 1.900 € | 760,00 € | 63,33 € | 760,00 € |
8.300 € | 2.000 € | 800,00 € | 66,67 € | 800,00 € |
8.400 € | 2.100 € | 840,00 € | 70,00 € | 840,00 € |
8.500 € | 2.200 € | 880,00 € | 73,33 € | 880,00 € |
8.600 € | 2.300 € | 920,00 € | 76,67 € | 920,00 € |
8.700 € | 2.400 € | 960,00 € | 80,00 € | 960,00 € |
8.800 € | 2.500 € | 1.000,00 € | 83,33 € | 1.000,00 € |
8.900 € | 2.600 € | 1.040,00 € | 86,67 € | 1.040,00 € |
9.000 € | 2.700 € | 1.080,00 € | 90,00 € | 1.080,00 € |
9.100 € | 2.800 € | 1.120,00 € | 93,33 € | 1.120,00 € |
9.200 € | 2.900 € | 1.160,00 € | 96,67 € | 1.160,00 € |
Hier ist noch ein anders Beispiel:
- Angenommen, der Brutto-Hinzuverdienst eines Beziehers oder einer Bezieherin einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt im Kalenderjahr bei 8.300 Euro.
- Der Hinzuverdienst überschreitet damit die Grenze von 6.300 Euro um 2.000 Euro.
- Von diesen 2.000 Euro werden 40 Prozent auf die Jahresrente angerechnet, also 800 Euro.
- Der monatliche Rentenanspruch sinkt damit um 66,67 Euro (800/12).
Der Hinzuverdienstdeckel bei der Erwerbsminderungsrente
Auf der Seite der DRV steht:
Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.
- Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Liegt Ihr Hinzuverdienst (MONATLICH!!!) zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente (MONATLICH !!!) über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen.Anders ausgedrückt:Wenn Ihre gekürzte Rente (MONATLICH !!!) und ein Zwölftel Ihres Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
- Der Hinzuverdienstdeckel ist ein neuer Begriff in der Flexi-Rente und ist mit dem neuen Flexirentengesetz zum 01.Juli 2017 in das aktuelle Rentenrecht eingeführt worden. Er steht in § 34 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Nr.6. Hiermit soll die Verdienstmöglichkeit neben dem Bezug einer Rente „gedeckelt“ werden.
- Der Hinzuverdienstdeckel ist in der Einkommensanrechnung bei der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente ein zentraler Begriff. Er markiert sozusagen den Punkt, an dem der Hinzuverdienst zu 100 % an die zuvor Teilrente angerechnet wird.
- Es gibt keine Teilrente mehr auf der Basis von einem- Drittel, zwei-Drittel oder ein-halb.
Es gibt nur noch eine Teilrente. Die monatlichen 450€ anrechnungsfreien Hinzuverdienst gibt es dann auch nicht mehr, sondern nur noch einen Jahresfreibetrag von 6300 €. - Bei Erwerbsminderungsrente ist der Hinzuverdienstdeckel auch in den Jahren 2020 und 2021 zu prüfen.
- Der Hinzuverdienstdeckel ist ein Monatswert
- Übersteigt die verbliebene monatliche Teilrente nach dem ersten Schritt (40 % Anrechnung) zusammen mit 1/12 des kalenderjährlichen Hinzuverdienstes den Hinzuverdienstdeckel, kommt es zu einer weiteren Anrechnung. 1/12 des kalenderjährlichen Hinzuverdienstes sind auch maßgebend, wenn der Hinzuverdienst neben der Rente nicht während eines gesamten Kalenderjahres (ggf. nur in einem einzelnen Monat) erzielt wird. Der Betrag über dem Deckel wird zu 100 % auf die verbliebene monatliche Teilrente angerechnet.
Hinzuverdienstdeckel – warum?
- Die Rente und der Hinzuverdienst soll grundsätzlich nicht höher sein, als das Einkommen vor dem Rentenbezug.
- Die monatliche Teilrente darf zusammen mit dem durchschnittlichen monatlichen Hinzuverdienst den Hinzuverdienstdeckel nicht überschreiten.
- Ist die Hinzuverdienstgrenze( 6300 €) überschritten, muss der Hinzuverdienstdeckel geprüft werden.
Wie wird der Hinzuverdienstdeckel berechnet?
Zur Berechnung werden zwei Komponeten benötigt
- Monatliche Bezugsgröße
Die monatliche Bezugsgröße wird aus dem § 18 SGB IV ermittelt. Sie ist seit dem 01. Juli 2017 bundeseinheitlich.
Sie gibt an, wie hoch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Sie wird jährlich neu bestimmt. - Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der Altersrente.Für die Berechnung ihres Hinzuverdienstdeckels werden die Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung betrachtet.
Von diesen l15 Jahren ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend. Die damaligen Einkommensverhältnisse werden in die heutige Zeit übertragen.
Dafür werden die Entgeltpunkte aus diesem Jahr mit der heutigen monatlichen Bezuqsgröße vervielfacht.
Beispiel: Herr Hans Rentner
Das Kalenderjahr mit den meisten Entqeltpunkten innerhalb der letzten 15 Kalenderjahre ist das Jahr 2005.
Für dieses Kalenderjahr wurden 2,1368 Entgeltpunkte ermittelt.
Die monatliche Bezugsgröße beträgt 3.290,00 EUR Der Hinzuverdienstdeckel heträgt also 2,1368 x 3.290,00 EUR: 7.030,07 EUR
Ich erläutere das Beispiel an mehreren Tabellen.
Hinzuverdienstdeckel überschritten:
Berechnung Überschreitung Hinzuverdienstgrenze | ||
A | Rente monatlich regulär | 1.400,00 € |
B | Hinzuverdienstgrenze jährlich | 6.300,00 € |
C | Hinzuverdienst Ist jährlich | 30.000,00 € |
D | Hinzuverdienst Überschreitung | 23.700,00 € |
E | 40 Prozent der Überschreitung | 9.480,00 € |
F | Minderung der monatlichen Rente um (E / 12) | 790,00 € |
G | Teilrente nach Kürzung (40%) (A-F) | 610,00 € |
Berechnung Überschreitung Hinzuverdienstdeckel | ||
H | Höchster Entgeltpunkt in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn: 1,1211 | 0,9870 € |
I | Monatliche Bezugsgröße | 2.975,00 € |
J | Hinzuverdienstdeckel (H x I) | 2.936,33 € |
Nunmehr ist festzustellen, ob die Teilrente und der 1/12 Jahreshinzuverdienstes den Hinzuverdienstdeckel überschreitet.“ | ||
K | 1/12 des Jahreshinzuverdienstes ( 30000 durch 12) | 2.500,00 € |
L | Summe Teilrente + 1/12 Jahreshinzuverdienstes ( G + K ) | 3.110,00 € |
M | Überschreitung des H-Deckels ( J – K ) MINUS = Überschreitung, PLUS = keine Überschreitung |
-173,68 € |
N | Endgültige Rentenhöhe = Teilrente- Überschreitung (G – M) | 436,33 € |
Hinzuverdienstdeckel nicht überschritten:
Berechnung Überschreitung Hinzuverdienstgrenze | ||
A | Rente monatlich regulär | 2.314,75 € |
B | Hinzuverdienstgrenze jährlich | 6.300,00 € |
C | Hinzuverdienst Ist jährlich | 8.000,00 € |
D | Hinzuverdienst Überschreitung | 1.700,00 € |
E | 40 Proz der Überschreitung | 680,00 € |
F | Minderung der monatlichen Rente um | 56,67 € |
G | Teilrente nach Kürzung (40%) (A-F) | 2.258,08 € |
Berechnung Überschreitung Hinzuverdienstdeckel | ||
H | Höchster Entgeltpunkt in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn: 1,1211 | 2,1368 € |
I | Monatliche Bezugsgröße | 3.185,00 € |
J | Hinzuverdienstdeckel (H x I) | 6.805,71 € |
Nunmehr ist festzustellen, ob die Teilrente und der 1/12 Jahreshinzuverdienstes den Hinzuverdienstdeckel überschreitet.“ | ||
K | 1/12 des Jahreshinzuverdienstes ( 8000 durch 12) | 666,67 € |
L | Summe Teilrente + 1/12 Jahreshinzuverdienstes ( G + K ) | 2.924,75 € |
M | Überschreitung des H-Deckels (J – K) MINUS = Überschreitung, PLUS = keine Überschreitung |
3.880,96 € |
N | Endgültige Rentenhöhe = Teilrente- Überschreitung (G – M) | keine Änderung |