Möglichkeiten zur Abwicklung des Sicherheits- / Bürgschaftsbetrages
Variante 1:
Der von den Teilrechnungen einbehaltene Bürgschaftsbetrag wird durch einen Bankbürgschaft (Versicherungspolice) durch den Unternehmer abgelöst. Nach Vorlage der Bürgschaftspolice ist der Einbehaltene Geldbetrag an den Unternehmer auszuzahlen. Nach Ablauf des Bürgschaftszeitraumes ist die Bürgschaftspolice im Original an den Unternehmer zurück zu geben.
Variante 2:
Der von den Teilrechnungen einbehaltene Bürgschaftsbetrag wird nicht durch einen Bankbürgschaft (Versicherungspolice) durch den Unternehmer abgelöst. Dann ist nach Ablauf der Gewährleistungs-/ Bürgschaftsfrist (4 Jahre nach VOB, 5 Jahre nach BGB) der einbehaltene Bürgschaftsbetrag an den Unternehmer auszuzahlen.