Kleinanzeigen: Anzeige gelöscht – Gründe und Einspruch

Wenn Kleinanzeigen eine Anzeige löscht, liegt nach Angaben des Help Centers normalerweise ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder die Plattformgrundsätze vor. Gewerbliche Angebote müssen außerdem über ein gewerbliches Nutzerkonto eingestellt werden und die für Gewerbetreibende erforderlichen rechtlichen Angaben enthalten.

Warum kann Kleinanzeigen eine Anzeige löschen?

Mögliche Gründe sind zum Beispiel verbotene Artikel, unzulässige Inhalte, Verstöße gegen die Grundsätze oder eine gewerbliche Nutzung über ein privates Konto. Kleinanzeigen informiert über eine Löschung per E-Mail und nennt dort den jeweiligen Grund.

Was tun, wenn du mit der Löschung nicht einverstanden bist?

In der Benachrichtigungs-E-Mail gibt es nach Angaben von Kleinanzeigen eine Möglichkeit zum Einspruch. Über die Schaltfläche „Ich bin nicht einverstanden“ kannst du die Entscheidung prüfen lassen. Wird der Einspruch akzeptiert, kann Kleinanzeigen eine zu Unrecht entfernte Anzeige wieder freischalten.

Gelöscht, deaktiviert oder abgelaufen?

  • Deaktiviert: Die Anzeige ist vorübergehend unsichtbar und kann grundsätzlich wieder aktiviert werden.
  • Selbst gelöscht oder abgelaufen: Solche Anzeigen lassen sich laut Kleinanzeigen nicht wiederherstellen und müssen neu erstellt werden.
  • Von Kleinanzeigen gelöscht: Hier ist der Einspruch aus der Lösch-E-Mail der richtige Weg.

Besonders wichtig für gewerbliche Anbieter

Wer Waren oder Dienstleistungen gewerblich anbietet, muss ein gewerbliches Konto verwenden. Zusätzlich gelten gesetzliche Informationspflichten, darunter je nach Angebot insbesondere Anbieter- und Impressumsangaben. Die Anforderungen können sich ändern; deshalb sollten Gewerbetreibende die aktuellen Hinweise von Kleinanzeigen und die für ihr Angebot geltenden gesetzlichen Vorgaben prüfen.

Hinweis: Der frühere Name „eBay Kleinanzeigen“ ist veraltet; die Plattform heißt heute Kleinanzeigen.